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Erklärung zum Kreistagsbeschluss 253/17 Grundsatzbeschluss zur künftigen Gestaltung des ÖPNV im Ilm-Kreis

Die Entscheidung zum Kreistagsbeschluss 253/17 - der Erwerb von 66 % Geschäftsanteilen an der IOV Omnibusverkehr GmbH mit Wirkung zum 01. 01. 2018 als Voraussetzung für eine Direktvergabe eines öffentlichen Personenverkehrsdienstes an die IOV Omnibusverkehr GmbH ab dem 01. 07. 2019 für das gesamte Kreisgebiet – ist am 06. 09. 2017 im Kreistag mit 25 Stimmen dafür, 12 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich gefallen.

Der Kreistagsbeschluss 253/17 beinhaltet keinesfalls eine Zerschlagung der Regionalbus Arnstadt (RBA). Der Kreistag hat mit der oben genannten Mehrheit beschlossen, den ÖPNV in Eigenleistung zu erbringen. Entsprechende Angebote zur Mitwirkung hat die IOV angenommen und die Regionalbus Arnstadt (RBA) bislang abgelehnt.

Der Beschluss ist rechtmäßig und mit deutlicher Mehrheit zu Stande gekommen. Die Landrätin ist damit beauftragt, diesen Beschluss umzusetzen.

Diesen Kreistagsbeschluss zu kritisieren und Bedenken vorzubringen, ist jedermanns Recht. Der Kreistag erwartet aber Respekt vor der mehrheitlichen Entscheidung seiner frei gewählten Mitglieder.

Nicht hinnehmbar sind Anschuldigungen an die Landrätin, die ehrverletzend und geeignet sind, Mitglieder ihrer Familie zu diffamieren.

 

Die Landrätin hat weder, wie in einem Leserbrief des Herrn Rolf Gruber (Arnstadt) oder in einem Beitrag des MDR Thüringen-Journals vom 02. 11. 2017 behauptet,

  • eine kritische Diskussion um die Kommunalisierung des ÖPNV in den nichtöffentlichen Teil der Kreistagssitzung am 6. September diesen Jahres verschoben oder
  • in unzulässiger Weise politische und geschäftliche Interessen vermischt.

 

Begründung:

 

Zu 1.:Die Landrätin hat sich der mehrheitlichen Auffassung der Kreistagsmitglieder angeschlossen, dass bei der DS 256 auf berechtigte Interessen Einzelner Rücksicht zu nehmen war und es deshalb geboten ist, die Entscheidung im nichtöffentlichen Teil der Kreistagssitzung herbei zu führen. Die berechtigten Interessen waren die Interessen der privaten Gesellschafter und ihrer Familien.

Zu 2.:Es ist absurd anzunehmen, dass es wegen der Kommunalisierung der IOV zwischen der RBA und dem Unternehmen Enders-Touristik ein Interessenkonflikt entstehen könnte, der die Landrätin hätte veranlassen können, vor der Beratung und Abstimmung der DS 256  ihre persönliche Beteiligung durch den Kreistag feststellen zu lassen. (Anm.:DS 256 war Vorlage für Beschluss 253/17)

Der Sachverhalt, dass der Ehemann der Landrätin ein Reisebusunternehmen mit einem entsprechenden Fahrzeug (1 Reisebus) führt, ist allgemein bekannt. Kein Kreistagsmitglied oder sonst wer hat weder in der Vergangenheit oder jetzt vor oder während der Beratung  zur Neustrukturierung des ÖPNV im Ilm-Kreis daran Anstoß genommen und darauf aufmerksam gemacht.

 

 

 

Eckhard Bauerschmidt

Fraktionsvorsitzender

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